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Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Securifix GmbH Verkaufs- und Reparaturbedingungen, Fassung vom 01.01.2012

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller unserer Verträge über Warenlieferungen, Montagen und Reparaturleistungen. Alle laufenden Geschäftsbeziehungen, sowie auch künftige Verträge; auch mündlich, fernmündlich oder elektronisch erteilte Aufträge nehmen wir nur unter Einbeziehung unserer jeweils geltenden AGB an. Einkaufsbedingungen unserer Kunden sind, soweit sie mit diesen AGB in Widerspruch stehen, für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.

2. Unsere Außendienstmitarbeiter sind nur zur Vermittlung von Aufträgen befugt; ein Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er von unserer Firma schriftlich bestätigt ist und die Ware ausgeliefert ist. Individuelle Vertragsabreden, insbesondere bestimmte Eigenschaftszusicherungen oder Verwendungsempfehlungen für unsere Waren, Angaben über Reparaturdauer, -fristen und -kosten sowie etwaige Kulanzabsprachen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung unserer Firma, es sei denn, dass für mündliche Erklärungen nach Handelsrecht oder Rechtsscheingrundsätzen Vertretungsmacht besteht.

3. Bei Reparaturen führen wir nach den DIN- bzw. VDE-Bestimmungen vorgeschriebene Arbeiten auch ohne ausdrücklichen Auftrag aus, soweit dies für den Besteller nicht unzumutbar ist. Kostenvoranschläge erteilen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch.

4. Unsere angegebenen Preise in € sind Preise ohne MwSt. Soweit nichts anderes vereinbart wurde sind unsere Rechnungen sofort nach Zugang zur Zahlung fällig; Unsere Außendienstmitarbeiter sind ohne ausdrückliche Inkassovollmacht nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Verlängerte Zahlungsziele (Zahlungsstundungen) gewähren wir nur unter der Bedingung, dass diese vom Kunden eingehalten werden. Bei Überschreitung der Fälligkeit oder eines vereinbarten Zahlungsziels sind wir berechtigt, außer unseren gesetzlichen Ansprüchen ab Verzugseintritt bereits ab Zugang der Rechnung vertragliche Fälligkeitszinsen in Höhe banküblicher Sollzinsen, mindestens 5% p.a. zu berechnen sowie weitere Lieferungen zurückzustellen oder abzulehnen. Vorgerichtliche Kosten, insbesondere Auskunfts- und Mahnkosten, können wir - unbeschadet des Nachweises höherer oder geringerer Kosten - pauschal mit 20 € geltend machen. Für den Zeitpunkt der Schuldtilgung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Gutschrift des Betrages auf unserem Konto an. Zahlungen rechnen wir zunächst auf Zinsen und Kosten an. Bei Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens werden sämtliche noch offenen Rechnungen, auch wenn für diese ein Zahlungsziel vereinbart war, zur sofortigen Zahlung fällig. Mit einer Gegenforderung kann nur aufgerechnet werden, wenn sie von uns unbestritten oder wenn sie rechtskräftig festgestellt ist.

5. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers im Inland. Wir liefern frei Haus. Die Versandkosten, Porto/Verpackung, gegebenenfalls Versicherung, wird gesondert in Rechnung gestellt. Warenlieferungen an Kunden, mit denen keine laufenden Geschäftsbeziehungen bestehen, können per Nachnahme erfolgen. Mehrkosten für Eilversand, Lieferung ins Ausland, verauslagte Kosten für unfrei an uns versendete Sachen sowie Kosten aus der Weitersendung zur Reparatur eingereichter Produkte an zentrale Reparaturstellen und Rücksendung an den Kunden hat uns dieser zu erstatten. Ist bei Reparaturleistungen Abholung der reparierten Sache durch den Kunden vereinbart und holt dieser sie nicht innerhalb einer Woche ab Zugang unserer Mitteilung ab, so sind wir berechtigt, angemessene Lagergebühren zu berechnen und/oder den Gegenstand per Nachnahme an den Kunden zu übersenden. Dies gilt auch, wenn der Kunde eine ihm repariert zugesandte Sache an uns zurücksendet, es sei denn, es läge eine berechtigte Reklamation vor. In jedem Falle entsteht an der uns zur Reparatur gegebenen Sache, auch wenn sie nicht im Eigentum des Kunden steht, für uns ein Vertragspfandrecht für alle unsere Forderungen aus dem Reparaturauftrag; deshalb sind wir bei Nichtabholung oder Annahmeverweigerung nach entsprechender Ankündigung auch berechtigt, die reparierte Sache durch freihändigen Verkauf oder Ausbau der Reparaturteile und Verschrottung des Restes zu verwerten.

6. Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware darf ohne Offenlegung der Eigentumsverhältnisse an Dritte weder verpfändet noch übereignet werden. Hiervon ausgenommen ist Befestigungs- und sonstiges Verbrauchsmaterial, das im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verarbeitet, insbesondere eingebaut wird. In jedem Falle eines Weiterverkaufs oder einer Verarbeitung unserer Waren tritt der Kunde die ihm daraus entstehenden Forderungen gegen seine Kunden (z.B. Bauherren, Generalunternehmer) mit allen Nebenrechten schon jetzt an uns in Höhe des Werts dieser Vorbehaltsware ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Das uns vorbehaltene Eigentum sowie die uns abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung sämtlicher, auch künftiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, soweit und solange diesem gegenüber Forderungen zu unseren Gunsten bestehen (Kontokorrentvorbehalt). Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt. Nehmen wir auf Kaufpreiszahlungen erfüllungshalber Schecks und/oder Wechsel an, so erlischt der Eigentumsvorbehalt erst mit deren ordnungsgemäßer Einlösung.

7. Unsere Lieferungen und Rechnungen hat der Kunde unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel im Sinne der §§ 377, 378 HGB unverzüglich zu rügen. Für etwaige Mängel an den von uns gelieferten Produkten oder an unseren Reparaturen leisten wir, soweit nicht darüber hinaus gesondert Garantie erteilt wurde, Gewähr nur innerhalb der gesetzlichen Fristen, längstens jedoch innerhalb eines Jahres nach Ablieferung der Ware bzw. Abnahme der Reparatur durch Nacherfüllung nach unserer Wahl (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung). Schlägt diese fehl, so kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Zum Nachweis des Mangels und der Einhaltung der Gewährleistungsfrist bitten wir, uns das defekte Produkt einschließlich zugehöriger Rechnung vorzulegen bzw. durch unseren auf Anfrage bekannt zugebenden Vertragsspediteur zu übersenden. - Im übrigen sind Warenrücknahme oder Umtausch ausgeschlossen; im Fall von Kulanz-Rücknahmen sind wir berechtigt, von der Gutschrift einen angemessenen, von uns zu bestimmenden Abschlag für Wertverlust und Handlungskosten vorzunehmen. - Unsere Haftung für eine Zusicherung oder Garantie ist auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens beschränkt, es sei denn, die Zusicherung oder die Garantie habe ausdrücklich das Ziel verfolgt, den Kunden gerade gegen den eingetretenen Mangelfolgeschaden abzusichern. Die Kenntnis der für die Verwendung unserer Produkte einschlägigen Vorschriften (insb. DlN-Normen und Baurecht) ist in jedem Falle Sache unserer Kunden, so dass bei deren Nichteinhaltung unsere Haftung ausgeschlossen ist. Im übrigen ist unsere Haftung, sowie die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchen Rechtsgrund, für sämtliche Schäden - ausgenommen Körperschäden - ausgeschlossen, es sei denn, der jeweilige Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

8. Von uns verbindlich gemäß Nr. 2 zugesagte Lieferfristen werden durch Ereignisse höherer Gewalt und durch Betriebs- oder Verkehrsstörungen in angemessenem Umfang verlängert. Solche Ereignisse berechtigen uns außerdem, vom Vertrag insoweit zurückzutreten, als die Ware noch nicht geliefert und innerhalb einer angemessen verlängerten Lieferfrist mangels Selbstbelieferung auch nicht beschafft werden kann.

9. Daten unserer Kunden werden bei uns elektronisch gespeichert und nur für den normalen Geschäftsverkehr verwendet.

10. In unserem Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Bestellers sowie Gerichtsstand Dachau. Wir behalten uns jedoch auch das Recht vor, zum gerichtlichen Einzug unserer Forderungen am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. Sind die vorstehenden AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam geworden sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

11. Garantie, Gewährleistung, Rücknahme oder Rückkauf leisten wir im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinausgehende Zusagen sind auf den Einzelfall begrenzt und müssen, um Vertragsgrundlage zu werden, in der Auftragsbestätigung und der Rechnung explizit erwähnt werden.

Software und Dienstleistungen sind von Rücknahme, Rückkauf, Garantie- oder Gewährleistungsverlängerung grundsätzlich ausgeschlossen.

Securifix GmbH

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